AGB


Liebe Leser, rechtlich sind wir verpflichtet, Sie auf unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verweisen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Immobilien-Management
Winfried Hamacher

1. Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Anbieter (z.B. Verkäufer, Vermieter. etc.) aufgrund des umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Auftraggeber (z.B. Kauf; Mietinteressent, etc.) zu den nachfolgenden Bedingungen zustande.

2. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt ist, muß er uns dies schriftlich binnen 5 Tagen unter Beifügung des Nachweises zur Kenntnis bringen. Sonst kann er sich auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.

3. Alle Angebote sind für uns unverbindlich und freibleibend. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen, weil sie auf den von unseren Auftraggebern erteilten Auskünften beruhen. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischenverwertung ausdrücklich vorbehalten.

4. Schadensersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits beruhen.

5. Sind wir für den Auftraggeber als Nachweismakler tätig, so schuldet der Auftraggeber auch dann die Provision, wenn er unerlaubterweise den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Hauptvertrag abschließt.

6. Als Maklerprovision sind bei An- und Verkauf von Immobilien, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, vom Auftraggeber 3 % vom Wirtschaftswert des Vertrages zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen.

7. Für die Vermittlung von Wohnmietraum sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines solchen Vertrages hat der Auftraggeber eine Provision von zwei Monatsmieten kalt zzgl. Mehrwertssteuer zu zahlen.

8. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder Aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist.
Es genügt, wenn unsere Tätigkeit zum Abschluß des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit dem Abschluß des Vertrages fällig. Sie ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung.

9. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder sonstiger Gründe entfällt oder nicht erfüllt wird.

10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen, vollständig und richtig zu erteilen. Ferner hat uns der Auftraggeber über den Vertragsabschluß zu informieren und über alle vertraglichen Nebenabreden Informationen zu erteilen. Wir haben einen Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist rechtzeitig bekannt zu geben.

11. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, daß der Abschluß des Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt oder zu abweichenden Vereinbarung erfolgt, soweit der wirtschaftliche Erfolg des geschlossenen Vertrages nicht wesentlich von dem von uns bearbeiteten Angebotsinhalt abweicht.

12. Unser Provisionsanspruch ist auch dann entstanden, wenn der Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten im eigenen Namen, den nachgewiesen oder vermittelten Vertrag abschließt. Als Dritte gelten sowohl Ehepartner, Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden oder ähnlicher enger Verbundenheit mit dem Angebotsempfänger stehen.

13. Wir sind berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

14. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Insoweit vereinbaren die Parteien, eine der ungültigen Bestimmungen am nächsten kommende andere Regelungen zu vereinbaren.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen.

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